
Ihre Durchgangsärzte für
Arbeits- oder Schulunfälle
Nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall gilt ein eigenes Verfahren: Die Behandlung übernimmt nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Erste Anlaufstelle ist dafür ein Durchgangsarzt.
Als zugelassene Durchgangsärzte übernehmen wir in unserer Praxis die Erstuntersuchung, dokumentieren den Unfall für den Kostenträger und legen fest, wie die Behandlung weitergeführt wird. Für Sie bedeutet das: Sie müssen sich nicht um die Zuständigkeiten kümmern. Wir klären den medizinischen Befund, kümmern uns um die Formalien und begleiten Sie bis zur Rückkehr in Beruf, Schule oder Ausbildung.

Was macht ein Durchgangsarzt?
Der Durchgangsarzt ist ein von der Berufsgenossenschaft besonders zugelassener Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie. Seine Aufgabe ist es, nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall die Verletzung zu beurteilen, den Unfall zu dokumentieren und über die Art des Heilverfahrens zu entscheiden. Damit wird von Anfang an sichergestellt, dass die Behandlung fachlich richtig geführt und korrekt abgerechnet wird.
Ein Ansprechpartner für Befund, Dokumentation und Heilverfahren – damit nach dem Unfall nichts liegen bleibt.
Wann gehe ich zum Durchgangsarzt?
Eine Vorstellung beim Durchgangsarzt ist vorgesehen, wenn Sie nach einem Arbeits- oder Schulunfall über den Unfalltag hinaus arbeits- oder schulunfähig sind, wenn die Behandlung länger andauert oder wenn Heil- und Hilfsmittel erforderlich werden. Auch bei Wegeunfällen auf dem Weg zur Arbeit oder Schule gilt das Verfahren. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fall dazugehört, rufen Sie uns einfach an.
Im Zweifel gilt: lieber vorstellen als abwarten. Wir sagen Ihnen, ob und wie das Verfahren in Ihrem Fall greift.


Was bringe ich zum Durchgangsarzt mit?
Bringen Sie zur Vorstellung bitte Ihre Versichertenkarte und einen Ausweis mit. Wichtig sind außerdem genaue Angaben zum Unfall: Wann und wo ist er passiert, was genau ist geschehen, gab es Zeugen? Hilfreich sind Angaben zu Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise zur Schule sowie eine bereits erstellte Unfallmeldung, falls vorhanden. Auch Vorbefunde und Aufnahmen aus einer Erstversorgung nehmen wir gern mit auf.
Je genauer der Unfallhergang dokumentiert ist, desto reibungsloser läuft das Verfahren für Sie.
Abrechnung
Die Behandlung nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall wird direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet. Für Sie entstehen dabei keine Kosten und es fällt keine Praxisgebühr an. Auch die Kommunikation mit dem Kostenträger übernehmen wir, sodass Sie sich um die Formalien nicht kümmern müssen.
Die Abrechnung läuft über den Unfallversicherungsträger – Sie tragen keine Kosten und müssen nichts vorstrecken.

Der Ablauf
Nach einem Arbeits- oder Schulunfall folgt die Behandlung bei uns einem festgelegten Ablauf. So ist von der Erstuntersuchung bis zur Rückkehr in den Beruf alles geregelt.
Vorstellung
Kommen Sie nach dem Unfall möglichst zeitnah zu uns. Wir nehmen den Unfallhergang auf, erfassen die notwendigen Angaben zu Arbeitgeber oder Schule und verschaffen uns einen ersten Überblick über die Verletzung.
Untersuchung
Anschließend untersuchen wir die betroffene Region und sichern den Befund bei Bedarf mit bildgebender Diagnostik. Daraus ergibt sich, wie schwer die Verletzung ist und welche Behandlung erforderlich wird.
Bericht
Wir erstellen den Durchgangsarztbericht und leiten ihn an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter. Damit ist der Unfall dokumentiert und das Heilverfahren offiziell eingeleitet.
Weiterbehandlung
Wir legen fest, ob die Behandlung bei uns, beim Hausarzt oder in einem besonderen Heilverfahren fortgeführt wird, vereinbaren Nachkontrollen und begleiten Sie bei Bedarf bis zur Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Nach einem Unfall sind viele Fragen offen – gerade bei den Formalien. Die häufigsten beantworten wir hier.
Immer dann, wenn Sie nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall über den Unfalltag hinaus ausfallen, die Behandlung länger andauert oder Heil- und Hilfsmittel nötig werden. Bei Unsicherheit rufen Sie uns gern vorher an.
Nein. Nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall können Sie sich direkt bei uns vorstellen. Eine Überweisung ist dafür nicht erforderlich.
Versichertenkarte und Ausweis, genaue Angaben zum Unfallhergang sowie Informationen zu Arbeitgeber oder Schule. Falls vorhanden, bringen Sie die Unfallmeldung und Unterlagen aus einer Erstversorgung mit.
Nein. Die Behandlung wird direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet. Sie müssen nichts vorstrecken und erhalten keine Rechnung.
Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit beziehungsweise Schule gelten ebenfalls als Arbeitsunfall. Auch hier ist die Vorstellung beim Durchgangsarzt der richtige Weg.
Den Unfall meldet Ihr Arbeitgeber beziehungsweise die Schule dem Unfallversicherungsträger. Wir übermitteln den Durchgangsarztbericht an den Kostenträger. Medizinische Befunde geben wir nicht an den Arbeitgeber weiter.
Moderne Praxis für moderne Orthopädie
Eine gute Behandlung beginnt mit einer Umgebung, in der man sich sicher fühlt. Unsere Praxis verbindet eine moderne, freundliche Atmosphäre mit zeitgemäßer Ausstattung und klaren Abläufen. So wird Ihr Termin von Anfang an gut geführt und nachvollziehbar.




